Am 23. Februar 2025 fand die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Auf den folgenden Seiten finden Sie die Ergebnisse dieser Wahl für die Landeshauptstadt Düsseldorf dargestellt.
306 Wahlbezirke mit insgesamt 306 Wahlräumen waren am Wahlsonntag im Stadtgebiet geöffnet. Darüber hinaus gab es 163 Briefwahlbezirke.
In den Diagrammen und Karten wird themenbezogen jeweils eine Auswahl der Parteien dargestellt. Typischerweise werden Parteien erst ab einem Stimmenanteil von 2,0 Prozent separat dargestellt und ansonsten unter “Sonstige” zusammengefasst. Für einen vollständigen Überblick steht folgend jeweils eine Tabelle zur Verfügung.
Zur Bundestagswahl 2025 waren in Düsseldorf folgende Parteien und sonstige politische Vereinigungen zugelassen:
Mit der Wahlrechtsreform 2023 und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2024 tritt ein neues Bundestagswahlrecht in Kraft, das darauf abzielt, die Anzahl der Abgeordneten im Deutschen Bundestag zu begrenzen. Bei der Bundestagswahl 2025 wird es nun erstmals angewendet.
Durch die Wahlrechtsreform wird die Anzahl der Abgeordneten im Bundestag dauerhaft auf 630 begrenzt.
Vor der Reform des Wahlrechts lag die Sollgröße des Deutschen Bundestages bei 598 Abgeordneten. Tatsächlich hatte der Bundestag in der 20. Wahlperiode aber über 730 Mitglieder. Diese signifikante Vergrößerung des Bundestages machte eine Wahlrechtsreform erforderlich. Auslöser für die steigende Zahl der Abgeordneten waren Überhang- und Ausgleichsmandate, die durch die Reform aus dem Jahr 2023 abgeschafft wurden.
Die Anzahl der Wahlkreise bleibt unverändert bei 299.
Die Zweitstimme wird für die Landesliste einer Partei abgegeben und entscheidet wie bisher über die Sitzverteilung der Parteien im Parlament. Es ziehen weiterhin nur Parteien in den Bundestag ein, die mehr als fünf Prozent der abgegebenen Zweitstimmen auf sich vereinen, mit Ausnahme der Parteien, die zwar weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, die aber in mindestens drei Wahlkreisen ein Direktmandat erringen (sog. Grundmandatsklausel).
Die Parteien, die die Fünf-Prozent-Hürde überwinden, nehmen an der sogenannten Oberverteilung teil. Dabei wird die Gesamtzahl der Bundestagsmandate ermittelt, die den Parteien nach Erhalt der Zweitstimmen zustehen.
In der dann folgenden Unterverteilung werden die Bundestagsmandate,
die den Parteien zustehen, auf die jeweiligen Landeslisten umgerechnet.
An der Spitze der Landeslisten stehen die Wahlkreisgewinner der
Parteien. Die weiteren Sitze, die den Parteien je nach
Zweitstimmenergebnis zustehen, werden an Kandidaten der Landeslisten
vergeben. Erhält eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach der
Unterverteilung zusteht, wird den Wahlkreisgewinner*innen mit den
niedrigsten Erststimmenergebnissen kein Sitz mehr zugeteilt.
Quelle: Deutscher Bundestags (Hrsg.): Faltblatt: Das Wahlrecht zur Bundestagswahl, Berlin 2024.
Insgesamt wurden bei der Bundestagswahl 2025 in Düsseldorf 337.446 gültige Zweitstimmen abgegeben, ungültig waren 1.519 Stimmen.
Bei der Betrachtung der Stimmenanteile nach Urnen- und Briefwahl
zeigen sich deutliche Unterschiede bei folgenden Parteien: Die Linke und
AfD konnten besonders bei den
Die Rangfolge der Parteien nach Stimmenanteilen unterscheidet sich bei Urnen- und Briefwahl.
Lediglich die Parteien, die nach den bundesweiten Ergebnissen in den neuen Bundestag einziehen, werden als separate Karte dargestellt.